Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gartenpflegedienstleistungen

(Gültig ab 01.09.2026)


1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienst- und Werkleistungen im Bereich der Gartenpflege, des Gartenbaus sowie damit zusammenhängender Tätigkeiten unseres Betriebes DerGartenAndi (Inhaber: Andi Trauner, Hermann-Oberth-Str. 10, 85640 Putzbrunn) gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) – nachfolgend einheitlich „Kunde“ genannt.
  2. Unsere Angebote auf Webseiten, Flyern, Social-Media-Kanälen oder in Prospekten sind stets freibleibend und unverbindlich.
  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser schriftliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail, Messengerdienst oder Post) ausdrücklich bestätigt (Auftragserteilung) oder wir mit der Ausführung der Leistung mit Einverständnis des Kunden beginnen.
  4. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform.


2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der genaue Umfang der zu erbringenden Arbeiten wird im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung verbindlich festgehalten.
  2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitenden Arbeitsflächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich, unverschlossen und bearbeitbar sind.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf etwaige Hindernisse oder Gefahrenquellen im Boden oder im Arbeitsbereich (z. B. vergrabene Strom-, Gas- oder Wasserleitungen, Kabel, tiefe Wurzeln, Altlasten oder empfindliche Bewässerungsanlagen) hinzuweisen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis schuldhaft, haftet er für daraus entstehende Schäden und trägt die Mehrkosten für dadurch bedingte Verzögerungen.
  4. Notwendige Strom- und Wasseranschlüsse stellt der Kunde für die Dauer der Arbeiten auf eigene Kosten in erforderlichem Umfang zur Verfügung.
  5. Die fachgerechte Entsorgung von Grünabfällen, Erdaushub oder sonstigen Materialien erfolgt nur dann, wenn dies im Angebot ausdrücklich als Leistungsposition vereinbart und ausgewiesen wurde.


3. Wetterbedingungen, Termine und Verzug

  1. Arbeiten in der Gartenpflege und im Landschaftsbau sind stark witterungsabhängig.
  2. Bei ungeeigneten Wetterbedingungen, die eine fachgerechte Ausführung unmöglich machen oder die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden (z. B. starker anhaltender Regen, Frost, geschlossene Schneedecke, Sturm oder extreme Hitze), sind wir berechtigt, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben.
  3. Neue Termine werden zeitnah und in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt.
  4. Wetterbedingte Verzögerungen begründen keinen Verzug des Auftragnehmers und berechtigen den Kunden nicht zu Preisnachlässen, Schadensersatz oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Verzögerung wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 7 bleiben unberührt.


4. Abnahme von Werkleistungen

  1. Nach Abschluss von Werkleistungen erfolgt eine gemeinsame persönliche Abnahme vor Ort durch den Auftragnehmer und den Kunden.
  2. Der Kunde bestätigt die vertragsgemäße und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten direkt auf einem Abnahmeprotokoll bzw. dem Leistungsnachweis.
  3. Offensichtliche Mängel sind bei dieser Abnahme unverzüglich zu rügen und schriftlich festzuhalten. Spätere Rügen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei verdeckten (nicht sichtbaren) Mängeln bleiben unberührt.
  4. Die Abnahme gilt als erfolgt (fiktive Abnahme gemäß § 640 Abs. 2 BGB), wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung der Werkleistung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn wir den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hingewiesen haben.


5. Preise, Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung und Eigentumsvorbehalt

  1. Es gelten die im bestätigten Angebot genannten Preise.
  2. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Bruto-Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern sind die Preise Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Zur Deckung der Vorabkosten für Materialbeschaffung, Logistik und Bereitstellungsplanung wird mit Zustandekommen des Vertrages eine Anzahlung (Vorauszahlung) in Höhe von 70 % des Brutto-Gesamtauftragswertes zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, mit den Arbeiten erst nach vollständigem Erhalt dieser Anzahlung auf unserem Geschäftskonto zu beginnen.
  4. Der restliche Betrag in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes wird nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten als Schlussrechnung geltend gemacht.
  5. Alle Rechnungen (sowohl Anzahlungs- als auch Schlussrechnungen) sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug.
  6. Alle gelieferten Materialien, Pflanzen, Baustoffe oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).


6. Gewährleistung und Pflegehinweise

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werk- und Dienstvertragsrechts.
  2. Für das Anwachsen von gelieferten und eingepflanzten Pflanzen (Anwuchsgarantie) übernehmen wir nur dann eine Gewährleistung, wenn uns auch die anschließende Fertigstellungspflege und Bewässerung für einen vereinbarten Zeitraum vertraglich übertragen wurde.
  3. Sobald Pflanzen eingepflanzt oder Arbeiten übergeben wurden, geht die Pflegeverantwortung (insbesondere fachgerechtes und ausreichendes Gießen bei Trockenheit, Hitze oder Frostschutz) vollständig auf den Kunden über. Schäden durch ausbleibende Pflege, unsachgemäßen Beschnitt durch den Kunden, Schädlingsbefall oder extreme Witterungsereignisse (z. B. Hagel, Dürre, Frost) nach Übergabe stellen keine Mängel dar.


7. Haftungsbeschränkung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger (nicht wesentlicher) Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


8. Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter: europa.eu. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir weder verpflichtet noch bereit.


9. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz (Putzbrunn).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


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